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Initiative "Heidehund" gegen Leinenzwang in der Dresdner Heide

Leinenzwang

Leinenzwang zu den Akten gelegt (1.3.2009)
Nach Aussage des Leiters des Umweltamts Dr. Korndörfer, wird es in der Heide in absehbarer Zeit keinen Leinenzwang geben.

Offensichtlich sind die Argumente der unterschiedlichen Interessensgruppen gegen die städtische Heideverordnung so stark gewesen, dass es zu keiner Umsetzung kommen wird.

Dies ist für alle Hundebesitzer und ihre vierbeinigen Freunde ein Grund zur Freude. Wer in Folge der neuen Heideordnung versucht hat, die Argumente der Leinenbefürworter nachzuvollziehen, konnte viele Ungereimtheiten feststellen.

Allen Unterstützern möchten wir an dieser Stelle für ihr Engagement in der Sache danken. Die Dresdner Heide wird für Mensch und Tier ein Freiraum gegenseitiger Achtung bleiben. Wir Hundehalter werden verstärkt darauf achten.


Gegen generellen Leinenzwang (20.2.2008)

Die Diskussion um den Leinenzwang wird derzeit überhaupt nicht geführt. Vielmehr geht es um Auslaufgebiete in der Heide, in denen Hunde ohne Leine laufen dürfen. Unseres Erachtens geht die Auseinandersetzung am Kern der Sache vorbei.

1. Es gibt keine verbindlichen Aussage zu den angeblich durch freilaufende Hunde verursachten Wildschäden in der Heide. Doch genau das ist die Basis für alle Folgeentscheidungen. Erst wenn klar ist, welche Wildschäden von freilaufenden Hunden in der Heide angerichtet wurden, kann man über Gegenmaßnahmen sprechen. Der Dresdner Stadtrat hat über die Heideverordnung ohne das notwendige Basiswissen entschieden, vielen Stadträten war nicht bewusst, dass sie mit der Heideverordnung gleichzeitig über einen Leinenzwang abstimmen.

2. Alle Hunde mit ihren Haltern werden unter Generalverdacht gestellt. Jeder Hund ist nach Ansicht der Befürworter des Leinenzwangs ein potentieller Wilderer. Dabei gibt es genügend Hunde, die kein oder nur geringes Interesse an der Jagd haben oder zu alt oder zu klein sind, um einem Reh folgen zu können. Dann gibt es noch die gehorsamen Hunde, die ihrem Halter gehorchen und selbst bei einem vorbeirennenden Reh auf den Befehl hören. Kein verantwortungsbewusster Halter will auf seinen wildernden Hund warten, deshalb geht er mit dem Tier in die Hundeschule oder er nimmt zumindest schon aus Eigeninteresse seinen Hund an die Leine, wenn der zum Jagen neigt. Die Unbelehrbaren ignorieren auch eine zusätzliche Leinenpflicht.

3. Die gesetzlichen Vorgaben reichen völlig aus, danach sind Hundehalter zum sorgsamen Umgang mit der Umwelt verpflichtet. Das Sächsische Waldgesetz (SächsWaldG) und das sächsische Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (SächsGefHundG) gehen streng mit einem Fehlverhalten um. Ein wildernder Hund ist per Definition ein gefährlicher Hund und muss entsprechend gehalten werden (siehe auch Polizeiverordnung Dresden). Doch das sächsische Hundegesetz unterscheidet zwischen den Tieren und verurteilt sie nicht grundsätzlich.

4. Hundehalter, die ihre Hunde artgerecht halten, werden aus der Heide ausgeschlossen. Hier liegt die eigentliche Crux der generellen Leinenpflicht. Wenn es keine alternativen Strecken gibt, müssen Hunde gegen ihre Natur angebunden werden. Das erhöht das Aggressionspotential bei Hund und Halter und verleidet beiden die Freunde am gemeinsamen Erlebnis. Das ist weder tier- noch menschenfreundlich.



Dresdner Heide: Leinenzwang ohne Not (11.1.2008)

Versteckt in der neuen Heideverordnung, kaum diskutiert in den Gremien und fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Stadtrat im Dezember 2007 einen generellen Leinenzwang für Hunde in der Dresdner Heide beschlossen (www.dresden.de/artenschutz). Lediglich aus verfassungsrechtlichen Gründen sollen geringe Freilaufgebiete ausgewiesen werden, wo genau ist noch ungewiss. Bis 15. Januar 2008 sollen Bürger ihre Vorschläge einreichen (http://www.dresden.de/de/02/035/01/2007/12/pm_061.php).

Begründet wird der Leinenzwang mit Störungen von Bodenbrütern durch im Unterholz stöbernde Hunde und mit wildernden Hunden, die Rehe gerissen haben sollen. Für die Heide bestätigt wurde bisher lediglich ein gerissenes Reh in den vergangenen beiden Jahren. Es gibt die Vermutung, dass kein Haushund sondern ein verwilderter Hund oder die Kreuzung eines Hundes mit einem Lausitzer Wolf das Tier erlegt haben könnte.

Trotz einschneidender Auswirkungen fand eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema nicht statt, betroffene Hundebesitzer mussten die Entscheidung der Presse entnehmen. Auch viele Stadträte wurden während der Abstimmungssitzung von der verborgenen Verordnung überrascht, manche wissen es bis heute nicht. Das Unverständnis über Entscheidung und Vorgehen ist groß. Es formiert sich Widerstand. Die beschlossene Beschränkung für Hunde ist unverhältnismäßig und kaum praktikabel. Sie zeugt von Unverständnis für das natürliche Wesen des Hundes und missachtet die Verantwortung der Hundehalter.

Hunde und Hundehalter, die in der Vergangenheit rücksichtsvoll gegenüber Mensch und Natur agiert haben, werden mit der Verordnung bestraft, weitere negative Auswirkungen blieben unbeachtet. Es ist eine sachliche Diskussion über freilaufende Hunde, die Beeinflussung des Waldgebiets durch Hunde und die Offenlegung der unterschiedlichen Interessen und Erfordernisse notwendig. Seitens der Hundehalter wird gefordert:

a) Kein genereller Leinenzwang
b) Keine Panikmache und kein Generalverdacht gegen Hunde
c) Eine hundgerechte Verordnung
d) Sinnvolle und umsetzbare Regelungen

Um Unterstützung bittet die Initiative “Heidehund”.

Initiative “Heidehund”
c/o Roland Zwerenz
Elisabethstr. 9
01324 Dresden
0351/266600 (tagsüber)
E-Mail: heidehund@bl-ms.de

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